Verfügungsfonds – Geld für Ihre Ideen und Projekte
Kurz gesagt
Ablauf
- Idee entwickeln: Antragstellende entwickeln Ideen. Beratung und Unterstützung durch das Quartiersmanagement wird angeraten.
- Projektantrag: Vorstellung der Idee auf dem entsprechenden Formular.
- Prüfung des Projektantrages: Über die Bewilligung der Mittel entscheidet das Amt für Stadtentwicklung und Stadtplanung, Abt. Fördermittel in Abstimmung mit dem Quartiersmanagement.
- Bewilligung und Start des Vorhabens: Nach der Förderzusage starten Sie mit der Umsetzung Ihrer Idee.
- Abschluss des Projektes: Rechnen Sie die Kosten ab. Auch hier gibt das Quartiersmanagement gern Hilfestellungen.
Was ist der Verfügungsfonds?
Im Rahmen des Verfügungsfonds stehen Einzelpersonen, Bewohnergruppen und Akteur*innen des Quartiers Mittel zur Finanzierung kleinerer Projekte zur Verfügung. Die Mittel können nur im entsprechenden Jahr verwendet werden. Durch den Verfügungsfonds sollen Projekte gefördert werden, die die Quartiere bereichern.
Wer entscheidet über meinen Antrag?
Über die Bewilligung der Mittel entscheidet das Amt für Stadtentwicklung und Stadtplanung Abt. Fördermittel in Abstimmung mit dem Quartiersmanagement. Die Entscheidung über den Antrag wird den Antragstellenden so schnell wie möglich mitgeteilt.
Welche Fördergrundsätze gibt es?
- Es können nur gemeinnützige, nicht-kommerzielle Projekte gefördert werden, die zeitlich begrenzt und in der Gebietsförderkulisse des Programmgebiets sind.
- Mindestens eine projektverantwortliche Person ab 14 Jahren betreut das Projekt.
- Die maximale Fördersumme beträgt in der Regel 400,00 € pro beantragtem Projekt.
- Wichtiger Hinweis: Grundsätzlich ist bei der gedruckten Bewerbung (Plakate, Flyer) immer die Verwendung der offiziellen Logos zu verwenden: Stadt Erfurt, Städtebauförderung sowie des Quartiersmanagements Magdeburger Allee (s. Downloads)
- Die Logos sind unter Downloads zu finden
- Bei der digitalen Bewerbung über Social Media (Instagram, Facebook etc.) ist der nachfolgende Fördersatz zu verwenden: „Gefördert durch den Verfügungsfonds Magdeburger Allee im Rahmen des Bund-Länder-Programms „Sozialer Zusammenhalt – Zusammenleben im Quartier gemeinsam gestalten“.
Welche Projekte können gefördert werden?
Um Mittel aus dem Verfügungsfonds zu erhalten, müssen Projekte mindestens ein, idealerweise mehrere der folgenden Kriterien erfüllen:
- Stärkung des nachbarschaftlichen Zusammenlebens zwischen Menschen verschiedenen Alters und verschiedener Kulturen
- Förderung von Ehrenamt und Aktivierung der Bewohnerschaft
- Belebung der Stadtteilkultur
- Förderung der Teilhabe der Bewohnerschaft am wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Leben in den Stadtteilen
- Stärkung der Außenwirkung
- Gestaltung des öffentlichen Raums
Förderfähig sind Sachkosten (Verbrauchsmaterial, Öffentlichkeitsarbeit, …), Entschädigungen für tatsächlich entstandene Aufwendungen und Vergütung von Aufträgen (Honorare). Mittel aus dem Verfügungsfonds ersetzen nicht die Regelfinanzierung von Projekten.
Wie können Mittel aus dem VF beantragt werden?
Bevor das Projekt beginnt muss beim Quartiersmanagement ein schriftlicher Antrag eingereicht werden. Projekte die schon stattgefunden haben, können nicht mehr gefördert werden. Im Stadtteilbüro erhalten Sie Beratung und Unterstützung bei der Antragstellung.
Im Antragsformular stellen Sie Ihre Idee vor.
Die Beantragung ist bis spätestens 30.11. des jeweiligen Kalenderjahres möglich.
Die Verwendung der Mittel muss dem beantragten Zweck entsprechend angemessen und wirtschaftlich sein. Die Auszahlung der Mittel erfolgt nach dem Erstattungsprinzip. D.h. das anfallende Kosten zur Umsetzung gegebenenfalls in Vorleistung erbracht werden müssen.
Zeitnah nach Abschluss des Projekts erfolgt eine Abrechnung (Auflistung der Kosten und Abschlussbericht). Diese wird gemeinsam mit den Originalbelegen eingereicht. Der letzte Abrechnungstermin ist der 15.12. des jeweiligen Kalenderjahres. Die Belege müssen den jeweiligen Verwendungszweck erkennen lassen, ggf. ist dieser zusätzlich zu vermerken. Es werden nur die tatsächlichen Kosten erstattet.