Förderung zur Neugestaltung von Vorgärten
Auf der Basis der Vorgartenrichtlinie können
die Eigentümer mit der Stadt Fördervereinbarungen zur Gestaltung von Vorgärten und zur Fassadenbegrünung
abschließen. Dazu wurde durch das Garten- und Friedhofsamt ein Konzept zur Aufwertung von Vorgärten im Stadtteil erarbeitet.
Beratung und Antragstellung
Die Anträge sind beim Garten- und Friedhofsamt einzureichen. Beratung erhalten Sie im Garten- und Friedhofsamt sowie im Stadtteilbüro.
Die entsprechenden Dokumente zur Beantragung können Sie hier downloaden:
Vorgartenrichtlinie (pdf-file, 64 kB) 
Fördervereinbarung (pdf-file, ca. 50 kB) 
Antrag (pdf-file, ca. 50 kB) 
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