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Auf der Basis der Vorgartenrichtlinie können die Eigentümer mit der Stadt Fördervereinbarungen zur Gestaltung von Vorgärten und zur Fassadenbegrünung abschließen. Dazu wurde durch das Garten- und Friedhofsamt ein Konzept zur Aufwertung von Vorgärten im Stadtteil erarbeitet.
Beratung und Antragstellung
Die Anträge sind beim Garten- und Friedhofsamt einzureichen. Beratung erhalten Sie im Garten- und Friedhofsamt sowie im Stadtteilbüro.
Dokumente
Die entsprechenden Dokumente zur Beantragung können Sie hier downloaden:
Vorgartenrichtlinie (pdf-file, 64 kB) ![]()
Fördervereinbarung (pdf-file, ca. 50 kB) ![]()
Antrag (pdf-file, ca. 50 kB) ![]()
Bilder dieser Präsentation können Sie in digitaler Form bzw. als Fotodruck per E-Mail
für den persönlichen Gebrauch bestellen.
Die Fotodrucke können Sie im Stadtteilbüro abholen.